Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

JulianA3

Fortgeschrittener

  • »JulianA3« ist männlich
  • »JulianA3« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 227

Registrierungsdatum: 30. September 2004

Danksagungen: 7 / 2

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 25. September 2007, 18:42

Neue Kfz-Steuerbescheide für die Fahrer eines Diesel-Pkw mit Rußfilter



Umweltbewusste Autofahrer können sich freuen: Wer schon seit Jahren einen Wagen mit serienmäßig eingebautem Rußpartikelfilter fährt, profitiert ab Herbst 2007 auch automatisch steuerlich davon. Teure Behördengänge bleiben den Dieselfahrern dann erspart. Damit reagieren die Behörden auf Ungereimtheiten, die durch das seit April 2007 geltende Kfz-Gesetz aufgetreten sind. Seit April gilt: Jeder Autofahrer mit serienmäßig ausgestattetem Rußpartikelfilter muss diesen bei der Kfz-Behörde eintragen lassen. Das braucht das Finanzamt als Nachweis. Doch: Der Eintrag in die Kfz-Papiere kostete in manchen Fällen mehr, als die Steuerersparnis für ein Jahr ausmacht. Wer den Eintrag nicht vorgelegt hatte, musste trotz des umweltfreundlichen Filters automatisch eine höhere Kfz-Steuer zahlen.

Damit soll jetzt bald Schluss sein. Die Autohersteller melden jetzt den Nachweis über die Rußpartikelfilter direkt an die Finanzbehörden. Bis Oktober 2007 werden die Daten voraussichtlich in den Finanzämtern ausgewertet sein. Bis dahin verschickt das Finanzamt in NRW keine Erhöhungsbescheide an Dieselbesitzer mehr. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, informiert die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über die geänderten Steuerbescheide.

Das zum 1. April 2007 geänderte Kfz-Gesetz sieht zur Steuerförderung für Diesel-Pkw Folgendes vor: Halter von Dieselfahrzeugen, die ihren Pkw in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Partikelfilter nachrüsten (Einbau eines Partikelfilters nach Erstzulassung), erhalten eine einmalige Befreiung von der zu zahlenden Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro. Das gilt nur, wenn das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde. Neufahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, kommen nicht in den Genuss der Förderung.

Für Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter und für Neuwagen, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 0,005 Gramm pro Kilometer einhalten, erhöht sich der Steuersatz.

Das zum 1. April 2007 geänderte Kfz-Gesetz hängt mit der Feinstaubverordnung zusammen. Sie gilt seit März 2007. In immer mehr Städten werden seitdem Umweltzonen eingerichtet, die bei Feinstaubalarm nur von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten befahren werden dürfen. Wer seinen Diesel-Pkw also mit einem Rußpartikelfilter ausstattet, erhält - je nach Partikelminderungsstufe - eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette und darf die entsprechend ausgeschilderten Fahrverbotszonen befahren.

Quelle:
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: Steuerförderung für Diesel-Pkw mit Rußfilter