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JulianA3

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Donnerstag, 18. Mai 2006, 09:11

Der Bahnübergang! An Bahnübergängen herrscht oft Unsicherheit



Studie: Wissenslücken bei Verkehrsregeln

Selbst unter den Führerschein-Besitzern gibt es viele, die nicht genau wissen, welche Verkehrsregeln ab Bahnübergängen gelten. Das ist das Ergebnis der jüngsten Verkehrsuntersuchung der Experten Dieter Ellinghaus und Jürgen Steinbrecher.

Ein Drittel der Befragten war der Meinung, das einen herannahenden Zug signalisierende und deshalb zum Anhalten verpflichtende rote Blinklicht sei nur ein Warnhinweis.
Noch größer war die Zahl derer, denen unbekannt war, daß vor und hinter der Zugpassage aufgestellte Verkehrszeichen 201, das sogenannte Andreaskreuz, ein Parkverbot beinhaltet:
Innerorts beginnt die Zone fünf Meter vor dem Schild und endet auf der anderen Seite des Schienenstranges fünf Meter dahinter, außerorts müssen Parker jeweils 50 Meter Abstand halten.
Daß PKW mit Anhänger wie LKW bereits an der einstreifigen Bake anhalten müssen, die 80 Meter vor dem Bahnübergang steht, war ohnehin nur einer Minderheit bekannt.

Das Wissen darum, daß sie sich auf unsicherem Terrain bewegen, macht die Verkehrsteilnehmer allerdings nicht unbedingt vorsichtig. Zwar gab ein Drittel der Befragten an, stets am Andreaskreuz anzuhalten, obwohl die Straßenverkehrsordnung das nur vorschreibt, wenn die Lichtsignale einen Zug ankündigen, doch andererseits haben die Autoren herausgefunden, daß selbst das rote Signallicht 30% der Autofahrer und 40% der Fußgänger nicht davon abhält, schnell noch die Schienen zu überqueren.
Die Vorstufe -gelbes Licht- wird nach Beobachtungen der Forscher sogar von 90% der Kraftfahrer mißachtet, und auch Fußgänger und Radfahrer ignorieren Gelb fast immer.
Bleibt das Signal dunkel, trägt das laut Studie nicht zwangsläufig zur Beruhigung bei.
Nach Meinung vieler zeigt ein fehlendes Licht nicht zweifelsfrei an, daß ein Zug kommt. Es könnte, mutmaßen sie, auch defekt sein.

Zu ermitteln, wie viele Bahnhübergänge es in Deutschland gibt, ist den Wissenschaftlern nicht gelungen. Gescheitert sei dieses Vorhaben vor allem an den Abgrenzungsproblemen von Eisenbahnen und Strassenbahnen sowie der erheblichen Zahl von Unternehmen, die eigene Eisenbahnen betreiben und dem Fehlen eines bundesdeutschen Registers.

Nur die Deutsche Bahn lieferte eine exakte Zahl: 22881 Übergänge fielen 2004 in ihre Zuständigkeit: etwa die Hälfte davon war technisch gesichert, wobei Halbschranken mit Lichtzeichen oder Blinklicht dominieren.
Außerdem gibt es schätzungsweise 27000 weitere höhengleiche Gleiskörper-Passagen im Bereich von privaten-, Industrie-, Hafen-, Straßen-, Stadtbahnen.

Gemessen am Grad der Unsicherheit, der Menge der risikoträchtigen Stellen und dem beachtlichen Potential regelwidrigen und gefährlichen Verhaltens passiert an Bahnübergängen vergleichsweise wenig.

Die von Ellinghaus und Steinbrecher ausgewertete Statistik aus dem Jahr 2004 weist lediglich 247 Kollisionen zwischen Zügen der Deutschen Bahn und dem Straßenverkehr aus, bei denen 55 Menschen ums Leben kamen.
Alleinunfälle und Unfälle ohne Beteiligung von Bahnfahrzeugen sind laut Studie "viel häufiger".
Hierbei handelt es sich um Karambolagen mit Schranken oder anderen Sperreinrichtungen oder mit dem Begegnungsverkehr.

(Quelle: Rheinpfalz 17.5.2006)