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A3Q Info

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Donnerstag, 13. Dezember 2007, 07:41

Hersteller dürfen Kunden mit Garantien binden

Urteil

Autohersteller dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos entschieden.

Es benachteilige die Kunden nicht unangemessen, wenn Garantieansprüche davon abhängig seien, dass regelmäßige Wartungen in Mercedes-Benz-Werkstätten vorgenommen würden, heißt es in einem Urteil vom Mittwoch (12.12.). Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage eines Mercedes-Fahrers ab, der Ansprüche wegen Roststellen an der Heckklappe geltend machte, sich aber nicht an die Wartungsvorgaben gehalten hatte.






Paramedic_LU

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Montag, 31. Mai 2010, 10:36

Das scheint jetzt gekippt.
Die EU libaeralisiert die KFZ Branche.

Erster Schritt war, dass die Hersteller den Freien Werkstätten Einblick in die Teilekataloge und Reparatursysteme geben mussten.

Nun, darf man in freie Werkstätten und behält dennoch die Garantie beim Hersteller.

siehe Zeitungsartikel...
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