Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

  • »jotten« ist männlich
  • »jotten« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 423

Registrierungsdatum: 27. January 2010

Aktuelles Auto: Audi A3 3,2 V6 Quattro DSG Vespa PX 210ccm

Postleitzahl: 27777

Danksagungen: 12 / 11

  • Nachricht senden

1

Wednesday, 1. June 2011, 20:47

Sonntagsfahrverbot

Hallo,
ich weiß das es auch extra Foren zu dem Thema gibt, aber irgendwie alles Halbwissen.
Es sind ja, glaub ich auch Polizisten hier im Forum unterwegs.

Also: Will morgen, Feiertag, mit einem T5 Bulli aus unserer Firma (bei der ich angestellt bin) welcher als PKW zugelassen ist, eine Heckscheibe hat (macht scheinbar auch noch einen Unterschied) und normal als Handwerker-Fahrzeug genutzt wird, mit Anhänger einen privaten Umzug nach Hamburg fahren, und Sonntag zurück.
So wie ich das Gesetz deute darf ich das. (An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. )

Aber liest man Erfahrungsberichte, so klingt das zum Teil wieder anders.

Jemand hier, der es wirklich weiß??? (Polizist, Jurist, oder jemand der es aus anderen Gründen weiß????)

Gruß Jens
Was kostet die Welt,
und wann können sie liefern?



Wer ist dieser Tüv, von dem ihr alle redet???

br403

Meister

Beiträge: 2 456

Danksagungen: 33 / 33

  • Nachricht senden

2

Wednesday, 1. June 2011, 21:08

Imho würde ich sagen kein Problem, da ja kein LKW.

jojoDD

Anfänger

Beiträge: 26

Registrierungsdatum: 21. March 2010

Aktuelles Auto: A4 2.8 5V quattro

Postleitzahl: 01237

Wohnort: Dresden / OL

Danksagungen: 0 / 2

  • Nachricht senden

3

Wednesday, 1. June 2011, 21:20

Da der Karren als PKW zugelassen ist, darf mit und ohne Anhänger auch an Sonn- und Feiertagen damit gefahren werden. So wurden wir zuminest in der Firma damals vom Arbeitsschutzleiter unterwiesen. Demnach musste unser Transit mit AH stehen bleiben und durfte ohne AH fahren (weil als LKW zugelassen, aber unter 7,5t) und unser Toyota darf mit oder ohne AH fahren (PKW Zulassung).

mfg
VCDS HEX CAN USB in Raum DD bis ZI

  • »jotten« ist männlich
  • »jotten« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 423

Registrierungsdatum: 27. January 2010

Aktuelles Auto: Audi A3 3,2 V6 Quattro DSG Vespa PX 210ccm

Postleitzahl: 27777

Danksagungen: 12 / 11

  • Nachricht senden

4

Wednesday, 1. June 2011, 21:37

So würde ich das auch verstehen, allerdings hab ich wo anders auch gelesen, das Fahrzeuge (auch mit PKW Zulassung), welche für den Güterverkehr geeignet sind, auch von der Polizei als LKW eingestuft werden können.
Somit im Ermessen der Polizei.
Weiß jemand ob da was dran ist?? ?(
Ansonsten würde ich sagen, jut jut, ich darf fahren!!
Was kostet die Welt,
und wann können sie liefern?



Wer ist dieser Tüv, von dem ihr alle redet???

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich

Beiträge: 47 499

Registrierungsdatum: 21. May 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2205 / 1318

  • Nachricht senden

5

Thursday, 2. June 2011, 12:07

Wie ich das verstehe, darfst Du fahren

http://www.feiertage-newsletter.de/fahrverbot.html

Betrifft wohl nur frühere umgesteuerte fette PKW/Offroader etc.
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

  • »jotten« ist männlich
  • »jotten« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 423

Registrierungsdatum: 27. January 2010

Aktuelles Auto: Audi A3 3,2 V6 Quattro DSG Vespa PX 210ccm

Postleitzahl: 27777

Danksagungen: 12 / 11

  • Nachricht senden

6

Thursday, 2. June 2011, 23:00

Ja, würde ich auch sagen.
Leider mußte ich, nach einem genauen Blick in die Papiere, feststellen, das unser Chef unrecht hatte mit der Aussage, die wären als PKW angemeldet.
Sie sind zwar laut Brief nicht als LKW, jedoch als "Fahrzeug zum Gütertransport bis 3,5t" angemeldet, und damit fallen sie ins selbe Kriterium wie LKW´s.
Heißt, mit Anhänger, Gewicht spielt keine Rolle, durfte ich heute, und darf ich Sonntags nicht fahren.
Nun ja, Pech gehabt, fahre ich morgen. (zum Glück Urlaub) So bin ich auf der sicheren Seite, denn kostet ja doch ein wenig der Spaß, wenn sie mich anhalten, und nicht nur mich, auch der Firma.

Danke trotzdem für die Hilfe.

Jens
Was kostet die Welt,
und wann können sie liefern?



Wer ist dieser Tüv, von dem ihr alle redet???

Psychedelic

Seefahrer

  • »Psychedelic« ist männlich

Beiträge: 3 892

Registrierungsdatum: 13. March 2008

Aktuelles Auto: Golf 4 1J Bj. 1998 Motor AGU, A3 8P 3.2 Bj. 2004 Motor BDB

Postleitzahl: 86415

Wohnort: Mering

Danksagungen: 395 / 84

  • Nachricht senden

7

Friday, 3. June 2011, 07:31

Das geht in Ordnung, damit kannst ohne Probleme an einem Feiertag fahren.
Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !